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Ein Anspruch aus § 826 BGB wegen sittenwidriger Schädigung durch die Implementierung einer unzulässigen Abschalteinrichtung ist ausgeschlossen, wenn der zuständigen Typgenehmigungsbehörde die Abschalteinrichtung bekannt war und sie diese trotz Hinweisen anderer nationaler Behörden (hier: KBA/BMVI) weiterhin als zulässig erachtete und keinerlei Maßnahmen ergriff. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |