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Ein Anspruch aus § 826 BGB wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen (Thermofenster, Timer) in einem Fiat Ducato Basisfahrzeug ist nach dem gerichtsbekannten Sachverhalt ausgeschlossen, da eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung nicht gegeben ist. Der Senat kann den ihm aus einer Vielzahl anhängiger Verfahren bekannten Tatsachenstoff als gerichtskundig und damit offenkundig (§ 291 ZPO) berücksichtigen, auch im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |