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Der Kläger begehrt aus abgetretenem Recht die Feststellung der gesamtschuldnerischen Schadensersatzpflicht der Beklagten wegen kartellbedingt überhöhter Anschaffungspreise für mittelschwere und schwere Lastkraftwagen. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts München I wird mit der klarstellenden Maßgabe zurückgewiesen, dass sich das Urteil nicht auf Ansprüche der Zedentin K... T3 GmbH & Co. KG erstreckt und insoweit gegenstandslos ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |