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Das OLG München hat auf die Berufung des Klägers das Urteil des Landgerichts Ingolstadt teilweise abgeändert und die Beklagte zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 4.275,63 € nebst Zinsen verurteilt. Die Parteien streiten um Schadensersatz wegen der behaupteten Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |