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Das OLG München hat ein erstinstanzliches Urteil, das einen Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB im sogenannten "V.-Diesel-Skandal" verneinte, teilweise abgeändert und die Beklagte zur Zahlung von Schadensersatz nebst Zinsen verurteilt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |