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Das OLG München hat in einem Streit um Schadensersatz wegen behaupteter unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug die Berufung der Klägerin teilweise abgeändert und die Beklagte zu 2) zur Zahlung von 958,73 € nebst Zinsen verurteilt. Im Übrigen wurde die Berufung zurückgewiesen und die Klage abgewiesen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |