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Die konkrete Ausweisung von Verbringungskosten in einer Rechnung indiziert grundsätzlich deren Erforderlichkeit, wodurch der Schädiger das Werkstattrisiko trägt. Bei einem vorsteuerabzugsberechtigten Geschädigten ist der merkantile Minderwert ohne Umsatzsteuer zu berücksichtigen, da echter Schadensersatz umsatzsteuerfrei ist und eine Bereicherung des Geschädigten vermieden werden soll. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |