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Der VIa. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs ist für Rechtsstreitigkeiten über Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Dieselfahrzeugen zuständig und ordnungsgemäß besetzt. Eine Begrenzung der Entschädigung auf 15% des Kaufpreises ist nicht unionsrechtswidrig, sofern dies eine angemessene Wiedergutmachung darstellt. Unionsrecht hindert nicht, auf den Schadensersatzbetrag Nutzungsvorteile und Restwert anzurechnen, auch wenn dadurch der Anspruch vollständig aufgezehrt wird, und dies gilt unabhängig vom Verschuldensgrad des Schädigers. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |