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Der VIa. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs ist für Rechtsstreitigkeiten über Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Kraftfahrzeugen mit Dieselmotor zuständig und ordnungsgemäß besetzt. Eine Entschädigung für den Erwerb eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugs kann auf einen Betrag von 15% des Kaufpreises begrenzt werden, sofern dies eine angemessene Wiedergutmachung darstellt. Unionsrecht hindert nicht, auf den geschuldeten Schadensersatzbetrag einen Betrag anzurechnen, der dem Vorteil der Nutzung des Fahrzeugs und dessen Restwert entspricht, auch wenn dadurch der Anspruch vollständig aufgezehrt wird. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |