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Das Landgericht München hat eine Klage auf Schadensersatz und Beseitigung von Softwarefunktionen im Zusammenhang mit dem Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung in einem BMW 318d abgewiesen. Die Beklagte konnte erfolgreich darlegen, dass keine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut sei und verwies auf amtliche Auskünfte des KBA. Die klägerischen Behauptungen zu spezifischen Softwarefunktionen wurden als unsubstantiiert und "frei erfunden" beurteilt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |