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Ein Schadensersatzanspruch aus §§ 826, 31, 249 ff. BGB besteht, wenn ein Fahrzeug mit einer Motorsteuerungssoftware in Verkehr gebracht wird, die eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt. Der Schaden besteht im Erwerb des Fahrzeugs, da dieses hinter den Vorstellungen des Käufers von der ordnungsgemäßen Ausrüstung zurückbleibt und sich dies nachteilig auf den Vermögenswert auswirkt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |