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Der Angeklagte ist schuldig der versuchten gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte in Tatmehrheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung in jeweils drei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Er wird deswegen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 2 Monaten verurteilt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |