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Dass eine laut Gutachten zu ersetzende Felge im Rahmen der Reparatur nicht ersetzt werden konnte, steht der Abrechnung auf Reparaturkostenbasis nicht entgegen. Auch die Nichtnutzung des reparierten Fahrzeugs für sechs Monate aufgrund eines weiteren Unfalls hindert die Abrechnung auf Reparaturkostenbasis nicht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |