|
Nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) am 1. April 2024 sind Altfälle, die den Umgang mit Marihuana und Haschisch betreffen, nach dem KCanG zu beurteilen, auch wenn sie in Tateinheit mit Betäubungsmittelstraftaten nach dem BtMG und Fahren ohne Fahrerlaubnis stehen. Hinsichtlich des jeweils zum Eigenverbrauch bestimmten Cannabis verdrängt die Umgangsvariante des Erwerbs die des Besitzes. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |