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1. Zur Frage der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung wegen des Inverkehrbringens eines Dieselfahrzeugs (EA 288). 2. Die Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität kommt im Einzelfall nicht in Betracht, wenn der Käufer u. a. am Ende der Laufzeit seines Finanzierungsdarlehensvertrages von der Möglichkeit der Fahrzeugrückgabe keinen Gebrauch macht, sondern das Fahrzeug zu Eigentum erwirbt und weiter nutzt. (Leitsätze des Gerichts) |