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Das OLG München hat entschieden, dass die Ansprüche eines Klägers im Dieselskandal nicht bereits Ende 2018 verjährt waren. Es hat die Beklagte zur Zahlung von Schadensersatz Zug um Zug gegen Fahrzeugrückgabe verurteilt und damit die erstinstanzliche Abweisung der Klage, die auch auf mangelnden wirtschaftlichen Schaden für einen Anspruch aus § 852 BGB gestützt war, aufgehoben. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |