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Der merkantile Minderwert eines verunfallten Pkw ist bei einem zum Vorsteuerabzug berechtigten Geschädigten um den darin enthaltenen Umsatzsteueranteil zu kürzen. Für einen vorsteuerabzugsberechtigten Geschädigten ergibt sich der Wertverlust aus dem Vergleich der Nettobeträge für ein vergleichbares Fahrzeug ohne Vorschädigung und das verunfallte Fahrzeug. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |