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Ein Automobilhersteller handelt gegenüber dem Fahrzeugkäufer sittenwidrig, wenn er im eigenen Kosten- und Gewinninteresse unter bewusster Ausnutzung der Arglosigkeit der Erwerber Fahrzeuge mit einer Motorsteuerung in Verkehr bringt, deren Software bewusst und gewollt so programmiert ist, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand beachtet, im normalen Fahrbetrieb hingegen überschritten werden. In einem solchen Fall sind das Bewusstsein der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung, der Schädigungsvorsatz und die Verwerflichkeit indiziert. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |