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Ein Angeklagter, der an einer Unfallstelle die Durchfahrt eines Rettungswagens behindert, sich über Ersthelfer und die Polizei beschwert, diese beleidigt und später bewusst wahrheitswidrig eine Anzeige gegen einen Ersthelfer erstattet, wird wegen Widerstandes gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen, Beleidigung und falscher Verdächtigung verurteilt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |