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Das Landgericht Essen verurteilte einen Angeklagten wegen Bestechlichkeit in 336 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Ein weiterer Angeklagter wurde wegen Bestechung in 336 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen und wegen Betruges in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Einziehung von Wertersatz wurde in verschiedenen Höhen angeordnet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |