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Die Verrentung eines geschädigten Beamten nach einem Verkehrsunfall ist an sich nicht zivilrechtlich überprüfbar. Ein Anspruch auf Erstattung des Erwerbsschadens ist jedoch nur für den Zeitraum begründet, in dem keine Verletzung der Schadensminderungspflicht vorliegt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |