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Der Einbau einer Umschaltlogistik in die Software des Motorsteuergeräts, die erkennt, wenn sich das Fahrzeug auf einem Prüfstand befindet und in diesem Fall in einen Modus schaltet, in welchem der Stickoxidausstoß im Vergleich zum realen Fahrbetrieb optimiert ist, stellt ein vorsätzliches sittenwidriges Verhalten dar. Die Beklagte verfolgte damit den Zweck, die Ergebnisse der Messung des Schadstoffausstoßes zu manipulieren, um eine höhere und besser verkäufliche Schadstoffklasse zu erreichen. Ein Software-Update ändert nichts an der Sittenwidrigkeit zum Zeitpunkt des Erwerbs des Fahrzeugs. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |