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Ein Anspruch auf Schadensersatz nach § 826 BGB besteht, wenn der Einbau einer Umschaltlogistik in die Software des Motorsteuergeräts, die auf dem Prüfstand den Stickoxidausstoß optimiert, ein vorsätzliches sittenwidriges Verhalten darstellt. Dies ist der Fall, wenn die Beklagte gezielt Prüfmechanismen umging, um eine Typengenehmigung zu erschleichen und der Erwerber bei Kenntnis des wahren Sachverhalts das Fahrzeug nicht gekauft hätte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |