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Aus dem Anspruch auf ein faires Verfahren ergibt sich, dass ein privater Gutachter zur Überprüfung einer Geschwindigkeitsmessung (hier: PoliScanSpeed) Einsicht in die gesamte Messreihe bedarf. Datenschutzrechtliche Gründe stehen dem nicht entgegen, da die Daten anonymisiert werden können. Die Übermittlung der unverschlüsselten (ggf. anonymisierten) Messreihe an das Sachverständigenbüro erfolgt auf Kosten der Betroffenen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |