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Das Landgericht Köln hat im Berufungsverfahren den Rechtsfolgenausspruch eines amtsgerichtlichen Urteils abgeändert und eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten unter Einbeziehung rechtskräftiger Strafen verhängt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Entscheidung beruhte auf ausführlichen Feststellungen zur Person des Angeklagten, die dessen eigene Einlassungen sowie einen Bericht der Bewährungshelferin umfassten, welche unter anderem den regelmäßigen Konsum von Cannabis und anderen Betäubungsmitteln seit dem Jugendalter sowie die Bemühungen um eine geordnete Lebensführung und die Einhaltung von Bewährungsauflagen thematisierten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |