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Der Angeklagte wird wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt. Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von 5 Jahren keine Fahrerlaubnis zu erteilen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |