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Die Tatbestandswirkung einer EG-Typgenehmigung kann einem Schadensersatzanspruch des Fahrzeugkäufers gegen den Fahrzeughersteller aus §§ 826, 31 BGB wegen des Inverkehrbringens eines Kraftfahrzeugs mit einem Thermofenster nicht entgegengehalten werden. Ein sittenwidriges Verhalten des Herstellers kann vorliegen, wenn er bei der Entwicklung und/oder Verwendung der Abschalteinrichtung in dem Bewusstsein handelte, eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden, und den darin liegenden Gesetzesverstoß billigend in Kauf nahm. Zudem kann ein Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV zustehen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |