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Ein zu ersetzender Vermögensschaden ist auch der nach einer Reparatur möglicherweise verbleibende merkantile Minderwert, selbst wenn der Geschädigte die Sache behält und weiterbenutzt. Dies gilt insbesondere für junge Gebrauchtfahrzeuge mit geringer Laufleistung, die auf dem Markt mit unfallfreien Fahrzeugen konkurrieren und daher einen deutlichen Preisnachlass als Kaufanreiz erfordern. Der Kläger kann fahrzeugbezogene Ansprüche eines Leasinggebers in gewillkürter Prozessstandschaft geltend machen, wenn er dazu ermächtigt wurde und ein schutzwürdiges Interesse an der Geltendmachung besteht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |