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Kann nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme keine Partei den Nachweis für die Richtigkeit ihrer Unfallschilderung führen und ist der Unfallhergang somit ungeklärt, kann keiner Seite ein Verschuldensvorwurf gemacht werden. Es sind dann die jeweiligen Betriebsgefahren gegeneinander abzuwägen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |