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Der Zitierfehler in der 54. StVRÄndV, der zur Nichtigkeit der verschärften Fahrverbotsregelungen für Geschwindigkeitsübertretungen führt, betrifft nicht die reine Verhängung von Geldbußen. Der Bußgeldkatalog 2020 ist daher für die Bemessung von Geldbußen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen anwendbar. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |