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Ein Schadensersatzanspruch aus §§ 826, 31 BGB besteht, da die unternehmerische Entscheidung, einen Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung samt Umschaltlogik einzubauen und in Verkehr zu bringen, sittenwidrig war. Sittenwidrig ist ein Verhalten, bei dem eine Motorsteuerungssoftware den Betrieb auf dem Prüfstand erkennt und ausschließlich dort die Abgasrückführung anpasst, um die vorgegebenen Werte für die EG-Typengenehmigung einzuhalten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |