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Das Amtsgericht Eschweiler verurteilte den Angeklagten wegen im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangenen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in sieben Fällen, teilweise in Tateinheit mit fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, vorsätzlichem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Urkundenfälschung, gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, gefährlicher Körperverletzung und Nötigung, sowie weiterer Delikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren. Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt wurde angeordnet und die Verwaltungsbehörde darf ihm vor Ablauf von weiteren zwei Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |