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Eine Betroffene wurde wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts um 34 km/h zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot verurteilt. Das eingesetzte Messgerät vom Typ M XV3 ist ein standardisiertes Messverfahren, bei dem Zweifel an der Richtigkeit des Messergebnisses nur ausnahmsweise bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für einen Messfehler veranlasst sind. Die Fahrereigenschaft konnte durch Augenschein und Sachverständigengutachten festgestellt werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |