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Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bei Trunkenheit im Verkehr mit einem E-Scooter kann trotz dringenden Tatverdachts und hoher Blutalkoholkonzentration (hier: 1,82 Promille) abgelehnt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn E-Scooter ein geringeres abstraktes Gefährdungspotenzial aufweisen als PKWs, LKWs und Krafträder und im Verletzungspotenzial für Dritte eher mit Fahrrädern oder Pedelecs vergleichbar sind. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |