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Einer Rückabwicklung des Kaufvertrages aufgrund erklärten Rücktritts steht entgegen, dass durch das Aufspielen des Software-Updates der Mangel beseitigt wurde. Mit der Durchführung des vom KBA freigegebenem Software-Updates ist die unzulässige Abschalteinrichtung beseitigt worden, so dass diesbezüglich auch keine behördliche Maßnahme mehr droht. Auf die Behauptung, mit dem Update würden weiterhin nicht die gesetzlichen NOx-Grenzwerte im Realbetrieb eingehalten, kommt es nicht an, da Fahrzeuge, die nach dem NEFZ typengenehmigt wurden, auch nur die für die Typengenehmigung zugrunde zu legenden Anforderungen erfüllen müssen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |