|
Das Landgericht Essen verurteilte den Angeklagten wegen Betruges in zwanzig Fällen sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Zudem wurde die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 19.060,00 EUR angeordnet und die Verwaltungsbehörde angewiesen, dem Angeklagten binnen eines Jahres keine Fahrerlaubnis zu erteilen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |