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Die erste KH-Richtlinie und die Richtlinie 2009/103/EG regeln nicht die Haftpflicht im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen, sondern lediglich den Umfang der Pflichtversicherung, wenn Haftpflichtansprüche bestehen. Die EU-Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinien harmonisieren nicht die Haftpflichtregelungen der Mitgliedstaaten; diesen steht es vielmehr frei, die Haftpflicht für Schäden aus Verkehrsunfällen der Kraftfahrzeuge selbst zu regeln. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |