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Das Landgericht Köln hat zwei Angeklagte des versuchten Mordes in zwei tateinheitlich begangenen Fällen in Tateinheit mit – in einem Fall davon versuchtem – gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und in Tateinheit mit versuchtem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr in Tateinheit mit Sachbeschädigung schuldig gesprochen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |