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Die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet und ihm die Fahrerlaubnis entzogen, wenn er unter einer chronifizierten paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie leidet, die in akut psychotischen Phasen mit einem systematisierten Wahn und Wahrnehmungsstörungen einhergeht und in ihrer Umsetzung eine Gefahr für andere Menschen mit sich bringen kann. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |