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Das Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit einer bewusst und gewollt manipulierten Motorsteuerungssoftware, die gesetzliche Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhält, ist als objektiv sittenwidrig im Sinne des § 826 BGB zu qualifizieren. Dies begründet einen Schadensersatzanspruch des Käufers, auch eines Gebrauchtfahrzeugs, auf Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz Zug-um-Zug gegen Fahrzeugrückgabe. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |