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Ein Anspruch auf Rückabwicklung eines Fahrzeugkaufs wegen behaupteter Mängel im Abgasskandal setzt eine Fristsetzung zur Nachbesserung voraus. Diese Fristsetzung ist weder entbehrlich noch unzumutbar, wenn eine Nachbesserung in Form eines Software-Updates möglich ist und keine begründete Befürchtung unentdeckter Folgeschäden besteht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |