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Ein Hersteller ist zum Schadensersatz aus unerlaubter Handlung verpflichtet, wenn er ein Fahrzeug mit einer Motorsteuerungssoftware in Verkehr bringt, die als unzulässige Abschalteinrichtung fungiert und bewusst zur Irreführung der Behörden und Erwerber eingesetzt wurde, wodurch der Hersteller gegen die guten Sitten verstieß und den Käufer schädigte. Dies gilt auch bei Vorliegen einer Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters. Ein nachträgliches Softwareupdate ändert nichts an der ursprünglichen Schädigung und dem daraus resultierenden Anspruch. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |