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Ein Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung im Abgasskandal reduziert sich durch den Abzug fortgesetzter Nutzungsvorteile des Fahrzeugs. Deliktszinsen nach § 849 BGB können in zweiter Instanz erstmals geltend gemacht werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |