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1. Zu den Beweisanforderungen für das Vorliegen eines im Sinne von § 315d Abs. 1 Ziff. 2 tatbestandsmäßigen Kraftfahrzeugrennens 2. Es verstößt gegen das Doppelverwertungsverbot (§ 46 Abs. 3 StGB), wenn dem Täter eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens ohne die Benennung weiterer tatprä-gender Umstände die von ihm erzielte Geschwindigkeit strafschärfend entgegenfe-halten wird. 3. Die lediglich vorbehaltene Einziehung (§ 74f Abs. 1 StGB) stellt nicht ohne weite-res einen der Einziehung gemäß § 74 Abs. 1 StGB gleich zu achtenden bestim-menden Strafmilderungsgrund dar. 4. Zu den Begründungsanforderungen bei der Widerlegung der Regelvermutung des § 69a Abs. 1 Ziff. 1a StGB. 5. Zum Zusammenhang von Einziehung und Haupt- und Nebenstrafe. (Leitsätze des Gerichts) |