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Das OLG Köln hat in einem Fall des Abgas-Skandals die Beklagte zur Zahlung von Schadensersatz Zug um Zug gegen Herausgabe des Fahrzeugs verurteilt. Damit wurde ein Urteil des Landgerichts abgeändert, das zuvor eine konkrete Schädigung der Klägerin verneint und die Geltendmachung der Ansprüche als möglicherweise treuwidrig angesehen hatte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |