|
Die Angeklagten sind schuldig des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr sowie der gemeinschädlichen Sachbeschädigung in vier Fällen. Der Angeklagte C ist darüber hinaus schuldig der vorsätzlichen Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |