|
Ein Fahrzeughersteller kann im Dieselskandal wegen sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz in Form der Erstattung eines Teils des Kaufpreises Zug um Zug gegen Herausgabe des Fahrzeugs sowie zur Zahlung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten verurteilt werden. Zudem kann der Annahmeverzug des Herstellers festgestellt werden, wenn dieser die Rücknahme des Fahrzeugs verweigert. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |