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Die Aberkennung des Rechts, von einer EU-Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen, ist rechtswidrig, wenn die Erteilung der Fahrerlaubnis im EU-Ausland die Fahreignung zu diesem Zeitpunkt belegt und nachfolgende Umstände (hier: einmaliges Führen eines Kfz unter Cannabiseinfluss) lediglich Anlass zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung geben. Ein länger zurückliegender Vorfall (hier: Amphetamin-Konsum 6 Jahre zuvor) kann auch in einer Gesamtschau mit einem aktuellen Vorfall nicht ohne weitere Sachaufklärung durch ein MPU-Gutachten zur Aberkennung führen, da der Zeitablauf die Aussagekraft mindert. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |