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Das Landgericht Arnsberg hat einen Angeklagten wegen vorsätzlichen schweren verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt. Ein weiterer Angeklagter wurde wegen vorsätzlichen schweren verbotenen Kraftfahrzeugrennens verurteilt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |