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Das Berufungsgericht verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), wenn es hinreichend substantiiertes Vorbringen zu einer im Software-Update enthaltenen unzulässigen Abschalteinrichtung (Thermofenster) sowie zu durch das Update hervorgerufenen Folgeschäden und einem merkantilen Minderwert nicht beachtet und die hierfür angebotenen Sachverständigenbeweise nicht erhebt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |